Indizierung
Der ungeschnittenen Black Edition des Films wurde seitens der SPIO-Juristenkommission sogar die höchste Freigabe (strafrechtlich unbedenklich) verwehrt. Der Rechteinhaber Splendid wandte sich daher an eine unabhängige Juristenkommission, welche schließlich die strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigte. Diese Version welche im Sommer 2011 in Deutschland veröffentlicht wurde, hat die BPjM im September 2011 indiziert und auf Liste B der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Liste B der jugendgefährdenden Medien beinhaltet Medien, welche nach Ansicht der BPjM als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und ggf. beschlagnahmt werden sollen. Ende 2018 wurde der Film erneut einem Gericht vorgelegt, dies entschied sich gegen eine Beschlagnahme. Der Film wurde auf Liste A der jugendgefährdenden Medien umgetragen