Share-Online.biz Strafverfahren: Verjährung bei den meisten Downloadern
Wer bis dato nicht über ein laufendes Verfahren informiert wurde, dessen Strafverfahren in der Causa Share-Online.biz ist nun verjährt!
Die magisch anmutende Frist für die Share-Online.biz Strafverfahren gegen die Downloader des Sharehosters ist kürzlich abgelaufen. Soll heißen: Wenn noch kein Ermittlungsverfahren bekannt gegeben oder seit der Abschaltung eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, kann ab sofort tief durchatmen.
Share-Online.biz Strafverfahren: Erleichterung bei den meisten Nutzern des Szene-Hosters
Am 16.10.2019 war Share-Online.biz plötzlich
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. Wie sich nur einen Tag später herausstellte, gab es diesmal keine technischen Probleme. Stattdessen fanden in mehreren Ländern Europas Bitte
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, um die mutmaßlichen Betreiber zu überführen.Wir haben uns jetzt, mehr als fünf Jahre später, bei Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), erkundigt. Herr Dr. Hebbecker bestätigt die Verjährung der allermeisten Verfahren gegen Downloader bei Share-Online.biz mit den folgenden Worten:
„Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich konnte soeben mit dem zuständigen Kollegen Rücksprache halten.
Tatsächlich ist es so, dass bei neu einzuleitenden Verfahren gegen bislang nicht bekannte Beschuldigte bei den hier zugrunde liegenden Delikten (gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, §§ 106, 108, 108a UrhG) von Verjährung auszugehen ist.
Bei bereits anhängigen Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte wäre im Einzelfall zu prüfen, ob bereits Maßnahmen durchgeführt wurden, denen eine verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt. Für diese Fälle kann ich daher keine pauschale Antwort geben. Ich hoffe, dass Ihnen mit dieser Auskunft geholfen ist.“
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