Share-Online.biz Strafverfahren: Verjährung bei den meisten Downloadern

Share-Online.biz Strafverfahren: Verjährung bei den meisten Downloadern​


Wer bis dato nicht über ein laufendes Verfahren informiert wurde, dessen Strafverfahren in der Causa Share-Online.biz ist nun verjährt!

Die magisch anmutende Frist für die Share-Online.biz Strafverfahren gegen die Downloader des Sharehosters ist kürzlich abgelaufen. Soll heißen: Wenn noch kein Ermittlungsverfahren bekannt gegeben oder seit der Abschaltung eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt wurde, kann ab sofort tief durchatmen.

Share-Online.biz Strafverfahren: Erleichterung bei den meisten Nutzern des Szene-Hosters​


Am 16.10.2019 war Share-Online.biz plötzlich
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. Wie sich nur einen Tag später herausstellte, gab es diesmal keine technischen Probleme. Stattdessen fanden in mehreren Ländern Europas
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, um die mutmaßlichen Betreiber zu überführen.

Wir haben uns jetzt, mehr als fünf Jahre später, bei Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), erkundigt. Herr Dr. Hebbecker bestätigt die Verjährung der allermeisten Verfahren gegen Downloader bei Share-Online.biz mit den folgenden Worten:


„Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich konnte soeben mit dem zuständigen Kollegen Rücksprache halten.


Tatsächlich ist es so, dass bei neu einzuleitenden Verfahren gegen bislang nicht bekannte Beschuldigte bei den hier zugrunde liegenden Delikten (gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, §§ 106, 108, 108a UrhG) von Verjährung auszugehen ist.


Bei bereits anhängigen Ermittlungsverfahren gegen konkrete Beschuldigte wäre im Einzelfall zu prüfen, ob bereits Maßnahmen durchgeführt wurden, denen eine verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt. Für diese Fälle kann ich daher keine pauschale Antwort geben. Ich hoffe, dass Ihnen mit dieser Auskunft geholfen ist.“


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Wer in dieser Sache bis heute keinerlei Post bekommen hat, bekommt wohl auch keine mehr.
 
Downloader anzugehen lohnt einfach nicht, selbst für Powerdownloader. Der Schaden ist da einfach viel zu gering. Für jeden gedownloadeten Film kann man für das Filmstudio maximal 5€ veranschlagen, egal ob zu CamRip-Releases oder BluRay-Releases. Dazu besteht die Gefahr, das der Beschuldigte dann plötzlich etliche Kinokarten und BluRays vorzeigt womit dem Studio garkein nachweisbarer Schaden entstanden wäre. Wenn man dann davon ausgeht, das Share-Online einigermaßen brauchbar die Logs gelöscht hat, hätte man nur einige Filme nachweisen können und dann für 10 Filme, also 50€ Streitwert nen Anwalt einschalten, lohnt einfach nicht. Abgesehen davon, das kein Anwalt dafür arbeiten würde.
 
War ein Top OCH habe Ich Jahre lang als Abo Kunde gern genutzt, hatte noch 16 Monate Premium ACC vor mir wenn die Abschaltung nicht dazwischen gekommen währe, für Geld zurück ist dann ja wohl die Frist auch abgelaufen *gg*
 
Der 08/15 Downloader wird ja kaum wegen „gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, §§ 106, 108, 108a UrhG“ belangt werden können.
Gewerbsmässig setzt ja wohl voraus daß man damit Geld verdient hat.
 
Sollten die Leute da nicht die Politiker als Beispiel nehmen? Share-Online? Keine Ahnung was das ist, oder war :)

Downloader anzugehen lohnt einfach nicht, selbst für Powerdownloader. Der Schaden ist da einfach viel zu gering. Für jeden gedownloadeten Film kann man für das Filmstudio maximal 5€ veranschlagen, egal ob zu CamRip-Releases oder BluRay-Releases. Dazu besteht die Gefahr, das der Beschuldigte dann plötzlich etliche Kinokarten und BluRays vorzeigt womit dem Studio garkein nachweisbarer Schaden entstanden wäre. Wenn man dann davon ausgeht, das Share-Online einigermaßen brauchbar die Logs gelöscht hat, hätte man nur einige Filme nachweisen können und dann für 10 Filme, also 50€ Streitwert nen Anwalt einschalten, lohnt einfach nicht. Abgesehen davon, das kein Anwalt dafür arbeiten würde.
Mal dann dahin gefragt, wenn die Studios hier angeblich nur 5 Euro veranschlagen können/würden. Wer bekam dann von den Leuten von früher, den Rest, welche ein Anwaltschreiben, zur Unterlassungserklärung wegen nur einem Film, oder sogar XXX-Film für 250-600 Euro bekommen haben? Also beim Thema Torrent-Zeit.

Also wenn die die Log-Daten hätten, dann könnte wohl jeder Betroffene seine Ersparnisse vergessen.

Aber ja, es ist einfach sinnlos darüber zu diskutieren, welcher Schaden hier wirklich anzunehmen ist. Lädt sich jemand 100 Alben/Filme/Spiele, ist es vom Geld her gesehen einfach sinnlos zu sagen, dass sie/er diese auch so gekauft hätte. Oder ein sagen wir tausend Euro teures Programm. Das hätte sich jemand dann nie gekauft und hätte sich wohl aus dem Bereich Freeware alternativ was gesucht.

Sowas gab es schon immer. Wenn man sich die Zahlen von Studios und Co. ansieht, können die aktuell immer noch nicht klagen.
 
Mal dann dahin gefragt, wenn die Studios hier angeblich nur 5 Euro veranschlagen können/würden. Wer bekam dann von den Leuten von früher, den Rest, welche ein Anwaltschreiben, zur Unterlassungserklärung wegen nur einem Film, oder sogar XXX-Film für 250-600 Euro bekommen haben? Also beim Thema Torrent-Zeit.
Ich schrieb doch extra "Downloader". Die wurden auch zu Torrentzeiten nicht belangt. Dort wurden "Uploader" belangt und das waren damals fast alle da man neben dem Leechen auch geseedet hat, also den Film zum Download angeboten hat. Und da rechnen die Anwälte vor, dass du den Film ja 1000enden Leuten zur Verfügung gestellt hast und daher eben 5€x10000 gerechnet wurde und so kamen Streitwerte von 50.000€ zustande wo dann eben die "250-600€" Kostennoten zustande kamen.
 
Ich schrieb doch extra "Downloader". Die wurden auch zu Torrentzeiten nicht belangt. Dort wurden "Uploader" belangt und das waren damals fast alle da man neben dem Leechen auch geseedet hat, also den Film zum Download angeboten hat. Und da rechnen die Anwälte vor, dass du den Film ja 1000enden Leuten zur Verfügung gestellt hast und daher eben 5€x10000 gerechnet wurde und so kamen Streitwerte von 50.000€ zustande wo dann eben die "250-600€" Kostennoten zustande kamen.
Richtig Downloader. Ich kannte damals aber ein paar, welche nur runtergeladen haben und trotzdem so ein Schreiben erhalten haben.
Da gab es ein Programm, bei dem man extra den Haken setzen konnte, dass derjenige selbst nur zieht, aber nichts zurückgibt (Upload).

Damals wurde spekuliert, dass die Industrie ihre Filme selbst zum Download angeboten hat, um an IP Adressen zu kommen.
 
Richtig Downloader. Ich kannte damals aber ein paar, welche nur runtergeladen haben und trotzdem so ein Schreiben erhalten haben.
Da gab es ein Programm, bei dem man extra den Haken setzen konnte, dass derjenige selbst nur zieht, aber nichts zurückgibt (Upload).

Damals wurde spekuliert, dass die Industrie ihre Filme selbst zum Download angeboten hat, um an IP Adressen zu kommen.
Es gab auch einige Programme, die trotzdem geseedet haben. Oder die Leute haben das dochmal für ne Stunde angemacht damit die den Film "schnell" hatten. Wer nur geleecht hat, konnte immer nur extrem langsam laden. Jeder der mir gegenüber damals behauptet hat, er hätte nicht hochgeladen hat am Ende doch zugegeben dass er zumindest kurz auch geseedet hat oder eben ein Programm genutzt hatte wo man dann rausgefunden hatte, dass das trotzdem seeded. In den Anschreiben stand auch immer explizit drin, dass man den Film angeboten hatte.
 
Es gab auch einige Programme, die trotzdem geseedet haben. Oder die Leute haben das dochmal für ne Stunde angemacht damit die den Film "schnell" hatten. Wer nur geleecht hat, konnte immer nur extrem langsam laden. Jeder der mir gegenüber damals behauptet hat, er hätte nicht hochgeladen hat am Ende doch zugegeben dass er zumindest kurz auch geseedet hat oder eben ein Programm genutzt hatte wo man dann rausgefunden hatte, dass das trotzdem seeded. In den Anschreiben stand auch immer explizit drin, dass man den Film angeboten hatte.
Ok das wäre dann die Erklärung und doof von dem Programm, wenn es dies explizit verneint hat, dass es nichts hochlädt.
 
Das ist schon wieder so lange her? Heftig..
 

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